Sehr geehrte Geschäftspartner,
als Wiederverkäufer können Sie bei uns direkt das komplette Sortiment (ausgenommen Kinderarmbänder) zu unseren Konditionen beziehen.
Nachfolgend finden Sie das "Kleingedruckte" für den Fall der Fälle.
Unsere AGB sind branchenüblich. Wir wünschen uns eine dauerhafte, partnerschaftliche und für beide Seiten erfolgreiche Geschäftsbeziehung und hoffen, dass Sie mit uns stets zufrieden sind.
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A. |
Geltungsbereich Unsere Angebote, Lieferungen und Leistungen erfolgen ausschließlich auf Grund dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB). Durch Erteilung des Auftrags erkennt der Besteller/Wiederverkäufer diese AGB an. Abweichungen sind nur dann gültig, wenn diese in schriftlicher Form zwischen beiden Parteien vereinbart worden sind. |
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B. |
Wiederverkäufer Eine gültige Gewerbeanmeldung und Steuernummer oder Umsatzsteuer-Identifikationsnummer vorweisen können und als Wiederverkäufer fungieren in Branchen ähnlichen Gewerbe z.B. Butiken für Schmuck, Accessoars, Form & Handwerk, Einrichtung, Geschenk und Bekleidung Änderungen dieser Bedingungen sind nur nach schriftlicher Absprache möglich. Der Weiterverkauf in Form von E-Shops/Webseite, Märkte und Messen, oder Vertriebsformen wie Schmuckpartys ist derzeit nicht möglich bzw. bedarf unserer Zustimmung. Ein Aufbau eines Vertriebnetz nur mit unseren Produkten ist ausgeschlossen, wenn nichts anderes schriftlich mit swe-craft (schwedendesign.com) vereinbart ist. 1. Abschluss und Inhalt der Vereinbarung sowie Umfang der Leistungen 1.1 Aufträge werden für den Hersteller, im Folgenden Lieferer genannt, erst mit seiner schriftlichen Bestätigung oder Rechnungserteilung verbindlich. Vertragsinhalt werden nur die schriftlichen Erklärungen in dem Bestätigungsschreiben des Lieferers sowie dessen Allgemeine Geschäftsbedingungen sein. Eventuelle Einkaufsbedingungen des Kunden, im Folgenden Wiederverkäufer genannt, werden von dem Lieferer nicht akzeptiert. Dies gilt auch dann, wenn die Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Wiederverkäufers nicht im Widerspruch zu den Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Lieferers stehen, sondern diese ergänzen. Durch die Annahme der Lieferung erkennt der Wiederverkäufer trotz eines eventuellen Hinweises auf seine Bedingungen die nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Lieferers an. Nebenabreden ebenso Änderungen oder Ergänzungen des abgeschlossenen Vertrages bedürfen grundsätzlich der schriftlichen Bestätigung des Lieferers. Alle Vereinbarungen, die zwischen uns und dem Kunden zwecks Ausführung dieses Vertrages getroffen werden, sind in diesem Vertrag schriftlich niedergelegt.
2.Angebot / Katalog/Darstellung des Produktes auf unserer Webseite: 2.1 An Abbildungen, Zeichnungen, Kalkulationen und sonstigen Unterlagen behalten wir uns Eigentums- und Urheberrechte vor. Dies gilt auch für solche schriftlichen Unterlagen, die als vertraulich bezeichnet sind. Vor ihrer Weitergabe an Dritte bedarf der Kunde(Wiederverkäufer) unserer ausdrücklichen schriftlichen Zustimmung. 2.2 Die Ware ist nach dem Durchschnittsausfall der Gesamtlieferung zu beurteilen. Da die zur Herstellung verarbeiteten Materialien (Naturmaterialien wie Leder, Hornknöpfe), ihre Art der Verarbeitung gewisse Abweichungen mit sich bringen, insbesondere in der Farbe, Oberflächenbeschaffenheit, den dadurch enstehenden Abmessungen, dem Gewicht und ähnlichen Eigenschaften, sind diese im Rahmen der Handelsüblichkeit hinzunehmen. 3.Preise, Zahlungsbedingungen und Rücknahmen Sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, gelten unsere Preise ab Lager, und beinhalten zwar die Verpackung, nicht aber den Transport; dieser wird gesondert nach Auslage in Rechnung gestellt. 3.1 Preise 3.1.1.Preisangaben in Katalogen, Preislisten oder ähnlichen Druckschriften sind freibleibend. Nach Abgabe von Angeboten, respektive nach Bestätigung des Auftrages behält sich der Lieferer bei Änderungen seiner Kosten vor, insbesondere in Fällen der Preissteigerung seitens seiner Vorlieferanten, der Anhebung der Transportkosten oder der öffentlichen Abgaben etc. eine Anpassung seiner Preise vorzunehmen. Bei Anschlussaufträgen ist der Lieferer nicht an die vorhergehenden Preise gebunden. Kommt es hinsichtlich der Preisanpassung zwischen Lieferer und Wiederverkäufer zu keiner Einigung, so hat jede der Vertragsparteien das Recht zum Rücktritt von der Vereinbarung unter Ausschluss weiterer Ansprüche. 3.1.2. Sie bekommen von Uns die Einkaufspreise des jeweiligen Produktes mitgeteilt Mit Erscheinen der Preisliste(auch per Email als pdf. Datei) sind alle früheren Preisunterlagen ungültig. Die gesetzliche schwedische Mehrwertsteuer (schwedisch „moms“) ist nicht in unseren Preisen eingeschlossen; sie wird in gesetzlicher Höhe am Tag der Rechnungsstellung in der Rechnung gesondert ausgewiesen, bzw. nicht ausgewiesen, wenn es sich um eine steuerfreie innergemeinschaftliche Lieferung handelt und der Wiederverkäufer dazu berechtigt ist (branchenähnlicher. Handel). 3.2. Der Abzug von Skonto bedarf besonderer schriftlicher Vereinbarung. 3.3. Wir behalten es uns vor Neukunden/Kunden im Ausland (auch ausserhalb der EU) nur die Zahlungsalternative: Vorkasse anzubieten. Es gelten die gesetzlichen Regeln(deutsch sowie schwedisch) betreffend die Folgen des Zahlungsverzugs. Der Wiederverkäufer /Kunde verpflichtet sich bei Zahlung per Vorkasse, den Kaufpreis Außerdem ist er zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts insoweit befugt, als sein Gegenanspruch auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht. Erfolgt die Zahlung für irgendeine Lieferung nicht bedingungsgemäß, so steht dem Lieferer das Recht zu, weitere Lieferungen ohne Fristsetzung einzustellen und Schadensersatz zu verlangen. Will der Auftraggeber den Auftrag auf Rechnung eines Dritten oder mit dem Ziel, die Rechnung an einen Dritten zu stellen, abschliessen, bleibt er weiterhin Vertragspartei des unterstellten Angebotes und damit in Bezug auf die Bezahlung Schuldner; und ebenfalls in der Rechnung als Auftraggeber aufgeführt. 3.4. Rücknahme(Kulanz) Bei Käufern (Wiederverkäufer), erfolgt eine Warenrücknahme nur bei nachweislich falscher Belieferung. 3.5. Bei Umtausch-, Rücknahme- oder Gutschriftersuchen, deren Ursache swe-craft (schwedendesign.com) nicht zu vertreten hat, ist ausgeschlossen, wenn nichts anderes vereinbart worden ist (Kulanz) Nimmt ein Käufer(Wiederverkäufer), die verkaufte Ware nicht ab, so sind wir berechtigt, wahlweise auf Abnahme zu bestehen oder 10% des Kaufpreises als pauschalisierten Schadens- und Aufwendungsersatz zu verlangen, es sei denn, der Käufer weist nach, dass ein Schaden nicht oder in geringerer Höhe entstanden ist. zu bezahlen. Die pauschale Entschädigung mindert sich in dem Maße, wie der Kunde nachweist, dass Aufwendungen oder ein Schaden nicht entstanden sind. 4.Lieferung/Lieferzeit Die Lieferung erfolgt nur an Wiederverkäufer, die unsere AGB zugestimmt haben Die Lieferung erfolgt auf Rechnung und Gefahr des Verbrauchers, sofern nichts anderes vereinbart ist. 4.1.Lieferzeit Die Lieferzeit ist eingehalten, wenn bis zu deren Ablauf der Liefergegenstand das Lieferwerk bzw. den Lagerort verlassen hat, oder dem Kunden die Lieferbereitschaft mitgeteilt worden ist, es sei denn, es ist etwas anderes schriftlich vereinbart worden. 4.2. Bei mangelnder Versandmöglichkeit gilt eine vereinbarte Lieferzeit als eingehalten, wenn die Ware unter Benachrichtigung des Wiederverkäufers bereitgestellt ist. 4.3. Für Lieferverzögerungen oder Nichtlieferungen von Unterlieferanten des Materials haften wir grundsätzlich nicht. Diese werden ebenso von uns vor Bestätigung eines Liefertermins mitgeteilt. Wird die Einhaltung einer vereinbarten Lieferzeit durch von uns nicht zu vertretende Umstände unmöglich, so verlängert sich die Lieferzeit um die Dauer dieses Hindernisses. Nicht verschuldetes Unvermögen usw. befreien den Lieferer von seiner Leistungspflicht. Der Lieferer ist dann berechtigt, von der Vereinbarung ganz oder zum Teil zurückzutreten. 4.4. Vom Lieferer nicht eingehaltene Termine berechtigen den Wiederverkäufer erst dann zum Rücktritt, wenn letzterer eine angemessene Nachfrist gesetzt hat und diese ergebnislos abgelaufen ist. Für den Fall, dass der Wiederverkäufer Schadensersatz fordert anstatt des Rücktritts nach Fristablauf, beschränkt sich dieser auf den unmittelbaren Schaden. 4.5. Teillieferungen sind zulässig/möglich und die Kosten werden vom Wiederverkäufer getragen sofern er eine Teillieferung wünscht. 4.6. Express sowie Beförderung als Schnellpaket erfolgt auf Wunsch des Wiederverkäufers und geht zu seinen Lasten. Im Übrigen wird die Versandart vom Lieferer bestimmt. Verladung und Transport erfolgen auf Grund der allgemeinen Bedingungen per Spediteur und Frachtführer. Die Versicherung der Ware erfolgt seitens des Lieferers nur auf ausdrücklichen Wunsch des Wiederverkäufers zu dessen Lasten. Auf Grund des hohen Warenwertes versenden wir ausschliesslich bis zu einem bestimmten Wert versichert. ist dieses nicht erwünscht, ist der Kunde/Wiederverkäufer uns vor Lieferung davon in Kenntnis zu setzten. 4.7 Kommt der Kunde in Annahmeverzug oder verletzt er schuldhaft sonstige Mitwirkungspflichten, so sind wir berechtigt, den uns insoweit entstehenden Schaden, einschließlich etwaiger Mehraufwendungen ersetzt zu verlangen. Weitergehende Ansprüche bleiben vorbehalten. 4.8 Die Gefahr des zufälligen Untergangs oder Verlustes und einer zufälligen Verschlechterung der Ware geht auf den Wiederverkäufer über, sobald die Ware versandt ist. Bei Versandschwierigkeiten (z. B. Transportmittelschwierigkeiten, wetterbedingte Umstände) gilt die Versendung als erfolgt, wenn dem Wiederverkäufer die Versandbereitschaft mitgeteilt worden ist. 4.9. Insbesondere Ereignisse höherer Gewalt, die die Ausführung übernommener Aufträge unmöglich machen, verzögern oder wesentlich erschweren, berechtigen uns unter Ausschluss jeglicher Ansprüche des Wiederverkäufers auf Schadensersatz und einer eventuell vereinbarten Vertragsstrafe, die Lieferung um die Dauer der Behinderung hinauszuschieben oder vom Vertrag zurückzutreten. 4.9.1. Als höhere Gewalt gelten u. a. Kriegs- und Ausnahmezustand, behördliche Verfügungen, Unruhen, Verkehrsstörungen, unverschuldeter Warenmangel, Streik und Aussperrung sowie Betriebsstörungen jeglicher Art bei uns oder unseren Zulieferern. 5. Mängelrüge und Gewährleistung 5.1 Die Ware ist nach dem Durchschnittsausfall der Gesamtlieferung zu beurteilen. Da die zur Herstellung verarbeitete Materialien (Naturmaterialien wie Leder und Rentierhorn sowie handgearbeiteter Zinndraht)), ihre Art der Verarbeitung gewisse Abweichungen mit sich bringen, insbesondere in der Farbe, Oberflächenbeschaffenheit, den dadurch entstehenden Abmessungen, dem Gewicht und ähnlichen Eigenschaften, sind diese im Rahmen der Handelsüblichkeit hinzunehmen, 5.2 Der Wiederverkäufer hat die Ware einer Eingangskontrolle zu unterziehen und Beanstandungen unverzüglich dem Lieferer anzuzeigen. Diese Anzeige muss innerhalb von 7 Tagen nach Eintreffen der Ware am Recht zur Bestimmungsort exakt bezeichnet schriftlich dem Lieferer mitgeteilt werden. Der Lieferer haftet für keinen Mangel(Fehler im Material, Falschlieferung), der nach Ablauf der vorgenannten Frist festgestellt wird, aber rechtzeitig vom Wiederverkäufer hätte erkannt werden können. 5.3 Beanstandungen berechtigen den Wiederverkäufer nicht, die Annahme der Ware selbst im Falle der Teillieferung, zu verweigern. 5.4 Der Wiederverkäufer hat bei berechtigten Mängelrügen Anspruch auf kostenfreie Ersatzlieferung einwandfreier Ware. Weist die Ersatzlieferung ebenfalls Mängel auf, dann kann Minderung oder Rücktritt wahlweise verlangt werden. Nach Empfang der Mängelrüge ist dem Lieferer auf seinen Wunsch eine sofortige Besichtigung der Ware zu gestatten. 5.5 Eine Haftung für sonstige Schäden irgendwelcher Art wird nicht übernommen, Folgeschäden sind von der Haftung ausgeschlossen. 6. Haftung Soweit in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen die Haftung nicht anderweitig festgelegt ist, haftet der Lieferer nur für Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit seinerseits bzw. eines gesetzlichen Vertreters. Da es sich um ein Naturprodukt handelt, können gewöhnliche Abnutzungen/Abnutzungserscheinungen nicht als Mängel geltend gemacht werden. Wir weisen daraufhin, dass in unserem Produkt verarbeiteten Naturmaterialien Abnutz/Verschleiss-Erscheinungen nach einiger Zeit des Tragens normal sind und vom Umtausch ausgeschlossen sind. 7. Eigentumsvorbehalt 7.1 Die Waren bleiben im Eigentum des Lieferers bis zur Erfüllung sämtlicher ihm gegen den Wiederverkäufer aus der Geschäftsverbindung zustehenden Ansprüche. 7.2. Der Wiederverkäufer ist berechtigt, die Ware im gewöhnlichen Geschäftsgang zu veräußern. Verpfändungen oder Sicherungsübertragungen sind ausgeschlossen. Von einer Pfändung oder einer anderen Beeinträchtigung der Rechte des Lieferers durch Dritte hat der Wiederverkäufer unverzüglich Nachricht zu geben und bei Vermeidung seiner Schadenshaftung den Lieferer bei der Verfolgung seiner Rechte zu unterstützen. Etwaige Kosten von Intervention trägt der Wiederverkäufer. Der Kunde ist verpflichtet, die Kaufsache/Ware pfleglich zu behandeln; insbesondere ist er verpflichtet, diese auf eigene Kosten gegen Feuer-, Wasser- und Diebstahlschäden oder zugefügter Schaden durch dritte ausreichend zum Neuwert zu versichern. Die Verarbeitung oder Umbildung der Kaufsache/Ware durch den Kunden/Wiederverkäufer geschieht auf eigenes Risiko des Käufers. Wird die Kaufsache mit anderen, uns nicht gehörenden Gegenständen verarbeitet, so verliert der Kunde/Wiederverkäufer seinen Anspruch auf Ersatzlieferung und Reklamation. Gerichtsstand / Erfüllungsort Ergibt sich je nach Ausrichtung des Internetshops Sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, ist unser Geschäftssitz Erfüllungsort. Ihr Ansprechpartner bei Fragen oder Beanstandungen : Fam. Johansson Burs Bondarve 279: 62349 Stånga Sweden Telefon: +46-498483063 Email: info(at)schwedendesign.com Stånga, September 2011 |